Unterkunftsordnung

  1. Die untergebrachten Personen sind verpflichtet, sich an diese Hausordnung sowie an die ausgehängte Brandalarmordnung und den Feuerwehrevakuierungsplan zu halten.
  2. Die Unterkunftseinrichtung Pension Hrad Krupka (im Folgenden „Pension“) darf nur Gäste beherbergen, die eine Reservierungsbestätigung vorweisen, alle erforderlichen Angaben ausfüllen und eine Online-Reservierung (im Folgenden „Check-in“) vornehmen. Gibt der Gast beim Online-Check-in keine gültigen Identitätsdokumente (Personalausweis, Reisepass) an, ist die Pension berechtigt, die Unterbringung zu verweigern, gemäß Gesetz Nr. 565/1990 Slg. über örtliche Abgaben in der gültigen Fassung für tschechische Staatsbürger sowie Gesetz Nr. 326/1999 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern in der Tschechischen Republik und über Änderungen bestimmter Gesetze in der gültigen Fassung.
  3. Die Bezahlung für die Unterkunft muss der Gast vor der Anreise durch Online-Zahlung oder Überweisung gemäß der gültigen Preisliste, gegebenenfalls gemäß der Zahlungsfrist im gültigen Vertrag oder gemäß den Anweisungen nach Bestätigung der Bestellung vornehmen.
  4. Eine Person unter 18 Jahren kann nur in Begleitung einer Person über 18 Jahren untergebracht werden.
  5. Der Check-in erfolgt ab 14 Uhr.
  6. Der Aufenthalt endet gemäß der gebuchten Reservierung am Abreisetag um 10 Uhr, ab dann verliert der Zugangscode seine Gültigkeit.
  7. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist Nachtruhe einzuhalten. Bei Störung der Nachtruhe wird eine Strafe von 3.000 CZK erhoben.
  8. Die Zimmerreinigung erfolgt täglich. Handtücher und Badetücher werden nach Bedarf des Gastes gewechselt (durch Ablegen im Badezimmer auf den Boden).
  9. Wenn der Gast eine Verlängerung des Aufenthalts wünscht, kann ihm aufgrund der Belegung ein anderes Zimmer angeboten werden als das, in dem er untergebracht war.
  10. Alle Gäste sind verpflichtet, Ordnung und Sauberkeit zu wahren und die Einrichtungen zu schonen, die nicht umgestellt oder aus dem Gebäude entfernt werden dürfen. Es ist verboten, in die elektrische Installation oder andere Installationen einzugreifen. Für das Entfernen von Gegenständen aus dem Gebäude wird eine Strafe von 1.500 CZK festgelegt.
  11. Der Gast ist verpflichtet, Schäden am Gebäude und seiner Ausstattung zu vermeiden sowie während des gesamten Aufenthalts Brände zu verhindern. Bei Schäden an der Zimmereinrichtung oder den Gemeinschaftsbereichen ist der Betreiber berechtigt, vom Gast eine angemessene finanzielle Entschädigung zu verlangen.
  12. Aus Sicherheitsgründen darf der Gast Kinder nicht unbeaufsichtigt im Gebäude lassen. Wenn ein Hund unbeaufsichtigt im Zimmer bleibt, muss ein entsprechendes Schild an der Tür angebracht werden.
  13. Die Pension haftet nicht für Wertsachen oder größere Geldbeträge des Gastes. Ebenso übernimmt die Pension keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von Eigentum des Gastes.
  14. Im gesamten Gebäude herrscht absolutes Rauchverbot, bei Missachtung wird eine Strafe von 5.000 CZK erhoben. Hinzu kommen Kosten für Reinigung und Sanierung des Zimmers gemäß tatsächlich angefallenen Ausgaben der Pension.
  15. In einem Zimmer dürfen maximal so viele Gäste untergebracht werden, wie auf den Buchungsportalen angegeben. Bei Nichteinhaltung wird eine Strafe von 1.500 CZK pro unberechtigter Person im Zimmer erhoben, und diese Personen, die keinen Check-in vorgenommen haben, werden aus der Unterkunft verwiesen, auch mit Unterstützung der Polizei der Tschechischen Republik.
  16. Beim Verlassen des Zimmers ist der Gast verpflichtet, Wasserhähne zu schließen, Fenster zu schließen, Elektrogeräte auszuschalten, Lichter auszuschalten und die Zimmertür zu verschließen und sicherzustellen, dass diese ohne Zugangscode oder Schlüssel nicht geöffnet werden kann.
  17. Aufgetretene Mängel sind unverzüglich dem Betreiber der Pension zu melden unter: E-Mail verwalter@hrad-krupka.cz, Telefon +420 723 013351.
  18. Die Pension haftet nicht für Verletzungen der Nutzer der Unterkunft.
  19. Im Gebäude und insbesondere in den Zimmern ist die Nutzung eigener Elektrogeräte nicht gestattet, ausgenommen Geräte zur persönlichen Hygiene (z. B. Rasierapparat, Haartrockner usw.) und Geräte mit geringem Stromverbrauch (z. B. Notebook, Ladegerät).
  20. Es ist den Gästen strengstens untersagt, in der Unterkunft Waffen, Munition und Sprengstoffe mitzuführen oder aufzubewahren, die deren Verwendung ermöglichen. Ebenso ist das Halten, Lagern oder Herstellen von psychotropen Substanzen verboten (es sei denn, es handelt sich um ärztlich verschriebene Medikamente). Der Umgang mit offenem Feuer, einschließlich des Anzündens von Kerzen, ist untersagt.
  21. Hunden über 20 kg sowie anderen Tieren ist der Zugang zur Pension nicht gestattet.
  22. Es ist verboten, Gegenstände aus den Fenstern zu werfen oder die Umgebung der Pension zu verschmutzen.
  23. Der Gast ist verpflichtet, Sicherheits-, Brandschutz- und Hygienebestimmungen einzuhalten.
  24. Im Falle einer Verletzung kann der Verbandskasten verwendet werden, der sich auf jedem Flur befindet.
  25. Wenn ein Gast durch unvorsichtiges Verhalten einen unbegründeten Feueralarm auslöst, wird ihm nach Vorlage der Kostenabrechnung für den Feuerwehreinsatz der volle Betrag in Rechnung gestellt.
  26. Die Haftung gegenüber natürlichen und juristischen Personen richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
  27. Eine sofortige Beendigung des Aufenthalts durch den Vermieter kann bei groben Verstößen gegen die Hausordnung, Überschreitung der maximalen Personenzahl oder Vandalismus erfolgen. Der Betreiber behält sich das Recht vor, problematischen Gästen auf Grundlage vorheriger Erfahrungen keine Unterkunft zu gewähren.
  28. Das Parken von Fahrzeugen ist nur mit Genehmigung der Stadt Krupka gestattet, die maximale Kapazität beträgt 9 Stellplätze.
  29. Vielen Dank, dass Sie unsere Dienstleistungen nutzen und sich an diese Hausordnung halten.
  30. Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese Hausordnung jederzeit zu ändern oder die Bedingungen der Hausordnung nach den Bedürfnissen der Pension anzupassen.